Im Ausschuss: Steuern, Hunde und Wegeeinziehung (04.12.2012 10:02:00)

04.12.2012 / Lokalausgabe
Brilon.
Die Steuerhebesätze in Brilon sollen im kommenden Jahr konstant bleiben. Das jedenfalls schlägt die Verwaltung dem Rat vor. Die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) soll bei 243 v.H. bleiben, die Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) bei 426 v.H. Keine Veränderung ist auch bei der Gewerbesteuer vorgesehen. Da sollen weiterhin 434 v.H. gelten.

Aus Gründen der Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit fasst die Stadt Brilon seit einigen Jahren die Steuerhebesatzung bereits vor den Haushaltsberatungen. Sie bildet die Basis für die Anfang des Jahres herausgehenden Gebührenbescheide. Zu diesem Zeitpunkt ist in der Regel der Haushaltsplan jedoch noch nicht verabschiedet. Der Haupt- und Finanzausschuss befasst sich am Donnerstag mit dem Thema. Die Sitzung beginnt um 17 Uhr im Bürgersaal.

Auf der Tagesordnung steht auch eine Änderung der Hundesteuersatzung. Danach verzichtet die Stadt für Hunde aus dem Tierheim im ersten Jahr auf die Hundesteuer. Allerdings gilt dies nur für Fund- und Abgabehunde und nicht für Hunde, die aus dem Ausland ins Tierheim geholt wurden.

Heftigen Widerspruch ausgelöst haben die von der Verwaltung beabsichtigten Wegeeinziehungen im Bereich des Steinbruchs Kirchloh und im Bereich südlich von Wülfte. Mehrere Landwirte befürchten, ihre Weiden und Felder nicht mehr erreichen zu können. Am Kirchloh will der Steinbruchbetreiber das Abgrabungsgebiet erweitern, südlich von Wülfte sollen ökologische Ausgleichsmaßnahmen für die Ausweisung des Industriegebietes in der Dollenseite vorgenommen werden.

 
 
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