Goldschmuck-Bande soll hinter Gitter (09.02.2016 16:00:04)

Westfalenpost / Lokalausgabe

09.02.2016

Bochum/Brilon. Vor dem Landgericht Bochum musste sich eine Bande verantworten, die u.a. auch in Brilon in ein Haus eingebrochen und Diebstähle begangen hat. Gegen den Kopf der Bande, „Tarzan“, wurde eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verhängt.

Nach rund 16-monatiger Verhandlung hat das Landgericht Bochum jetzt eine Einbrecher-Bande verurteilt, die auch in Brilon zugeschlagen hatte. Der Kopf der sogenannten „Goldschmuck-Bande“ – sie bestand aus drei Frauen und zwei Männern im Alter von 26 bis 43 Jahren, alle aus einer Familie - muss für sechseinhalb Jahre hinter Gitter.


Im März 2014 war die Bande am Osterhof, an der Möhnestraße in Richtung Rüthen gelegen, in ein Zweifamilienhaus eingedrungen. Die Bewohner hatten das Haus am späten Vormittag gerade einmal für zwei Stunden verlassen, als die Einbrecher zuschlugen. Beute: Geld und Schmuck.

Größter Coup des Quintetts war ein Einbruch in Bad Sassendorf. Dort nahmen sie einen mit Uhren, Armbändern, Ketten und Krawattennadel gefüllten Tresor mit. Außergewöhnlichstes Beutestück: ein aus Gold gewebter Schal. Allein bei dieser Tat betrug der Wert der Beute rund 200 000 Euro.

Als Kopf der Bande hatten die Ermittler einen 39 Jahre alten Mann identifiziert, der sich „Tarzan“ nannte. Ob das sein richtiger Name ist, blieb ungeklärt. Der Mann hielt sich unter neun Alias-Namen in mehreren Ländern Europas auf.

Bis zur Festnahme hatte die aus Frankreich nach Deutschland gezogene Bande mit osteuropäischen Wurzeln lange Zeit keine Spuren hinterlassen. In Castrop-Rauxel und Herne liefen die Fäden für ihre Beutezüge zusammmen. Dort nahmen die Fahnder letztlich die Spur auf.

Teil der Tarnung war, Mieten und Nebenkosten bar zu bezahlen, keine Kontakte zu Behörden aufzunehmen, auch nicht für Sozialleistungen, und die Handys über das Ausland laufen zu lassen.

Nach Ansicht der Richter gehörte das Quintett einem europaweit agierenden Netzwerk von Verbrechern an. Bereits die Jugendlichen würden von ihren Eltern angehalten und trainiert, auf Einbruchstour zu gehen.

Neben der sechseinhalbjährigen Haft für den Hauptangeklagten gab es für die vier anderen Täter Strafen zwischen einem Jahr auf Bewährung und viereinhalb Jahren Gefängnis.

Für die außergewöhnlich lange Prozessdauer hatten die Verteidiger gesorgt. Sie hatten nach Ansicht von Beobachtern auf Konfrontation gesetzt. Dazu gehörten unter anderem Befangenheitsanträge gegen die Richter und die Ablehnung der hinzugezogenen Dolmetscher.

 
 
 
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